Zustifter werden
Zustiftungen
Sie haben den Wunsch Ihr Vermögen zu erhalten und möchten dennoch Projekte oder die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung allgemein unterstützen? Dann ist die Zustiftung in das Grundstockvermögen der Stiftung die ideale Form. Ihre Zuwendung bleibt auf Dauer erhalten; mit den Erträgen daraus unterstützen Sie dann die Anliegen und Ziele unserer Stiftung.
Auch hier gilt: Zustiftungen können in bar, aber auch ebenso in Aktien oder Immobilien beispielsweise erfolgen, zu Lebzeiten oder testamentarisch. Und ab einer gewissen Höhe können Sie in der Arbeit der Stiftung inhaltliche Schwerpunkte setzen und mit Ihrem Namen verbinden, in der Einrichtung ständiger Vorlesungsreihe beispielsweise oder eines Institutes.
Sie können aber auch den Weg der Treuhandstiftung wählen. Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung wäre dann die Dachstiftung einer nicht selbständigen Stiftung, die selbst keiner Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht bedürfte. Gleichwohl könnte solch eine Treuhandstiftung der Programmatik der Weizsäcker-Stiftung einen eigenen Arbeitsschwerpunkt und auch einen Beirat haben, der über die Förderung von Projekten entscheidet.
Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung als der zukünftigen Trägerin der Treuhandstiftung eingerichtet. Dieser Vertrag legt u. a. Verwaltungsverfahren, Namen und Arbeits- und Förderschwerpunkt der Treuhandstiftung verbindlich fest. Der Vertrag kann auch Sonderbedingungen aufnehmen, bei der Stiftung einer Immobilie etwa lebenslanges Wohnrecht vereinbaren, oder bei der Stiftung von Kapital eine Leibrente.
Hier arbeiten wir gerne mit Personen und Kanzleien Ihres Vertrauens zusammen. Wir sind gegebenenfalls aber auch gerne bereit, bei der Suche oder Vermittlung einer qualifizierten Beratung behilflich zu sein.