CFW Stiftung

"Ich muß bereit sein, meinen Beitrag zu leisten, selbst
wenn ich nicht weiß, ob mein Nachbar den
seinen leisten wird." (CFvW)


Lessings „gemeiniglich guten Thaten“

Zu Lessings „gemeiniglich guten Thaten“ sind heute nicht allein karitative Engagements wie „Brot für die Welt“ zu zählen, „Ärzte ohne Grenzen“ beispielsweise, „SOS-Kinderdörfer“ oder Armenküchen. Dazu gehören auch sämtliche staatlichen Transferleistungen bis hin zur Entwicklungshilfe.

Im Einzelfall werden solche „guten Thaten“ immer wieder notwendig und richtig sein. Wenn aber ohne ihren permanenten Einsatz und ohne ihre dauernde Ausdehnung Gesellschaften Gefahr laufen zu kollabieren, dann sind diese „guten Thaten“ Folge und Zeichen ungelöster Grundprobleme unserer Welt.

„Die Zeit drängt“, die „gemeiniglich guten Thaten“ in ihrer systemischen Funktion überflüssig zu machen, die Ursachen der ungelösten Grundprobleme unserer Welt anzugehen und nicht allein deren Symptome.

Damit wir dazu die Zeit gewinnen die wir brauchen, werden die „eigentlich guten Thaten“ und die „gemeiniglich guten Thaten“ noch auf lange Zeit Bündnisse eingehen müssen. Versäumen wir aber weiterhin, unsere Einsichten in die Herausforderungen unserer Zeit soweit irgend möglich voranzutreiben und zu vertiefen, dann wird auch unser Handeln weiterhin mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Steuervorteile

Wenn Sie sich bei der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung engagieren, als Spender, Partner oder Zustifter, dann können Sie damit kein Geld verdienen. Dafür aber verzichtet der Staat auf einen Teil seines Steueraufkommens an Ihrem Einkommen. Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung ist eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dient. In ihrem Falle sind das wissenschaftliche Zwecke.

Das ist vom Finanzamt Herford zuletzt mit Schreiben vom 18.05.2007 und der Steuernummer 324 / 5796 / 0825 anerkannt.

Nach dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 21.09.2007 können Sie insgesamt (alle Zuwendungen zusammengenommen) bis zu

●     20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte, oder

●     4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens

gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung ist berechtigt, entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Zuwendungen, die im Prinzip abzusetzen sind, die Höchstbeträge aber überschreiten (oder im Jahr der Zuwendung keine Berücksichtigung finden), können – immer im Rahmen der Höchstbeträge – in den Folgejahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Zusätzlich können Sie Spenden in das Kapital bzw. den Vermögensstock der Weizsäcker-Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1Million Euro steuerlich geltend machen, wenn Sie das so beantragen. Sind Sie verheiratet, steht Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau die Möglichkeit einer solchen Zustiftung in gleicher Höhe ebenfalls zu.